Preise



Auf dieser Seite erfahren Sie mein Honorar und weitere Informationen zu entstehenden Kosten.
Beratung oder Therapie
Einzelsitzung
weiterer Zeitaufwand wird zeitanteilig berechnet


Jin Shin Jyutsu - Heilströmen
Einzelsitzung



60 Min.




60 Min.

60,00 €




50,00 €

Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 2/3 des vereinbarten Betrages fällig. Dies gilt nicht bei Abmeldung mindestens 2 Tage zuvor.
Unentschuldigtes Fernbleiben erfordert den gesamten Honorarausfall.



Wichtige Informationen

Die Kosten für ganzheitliche Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden im Allgemeinen von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen.

Bei einer von der Krankenkasse finanzierten Beratung oder Therapie ergeben sich aus Erfahrung folgende Risiken:
Sie können keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen - oder nur mit hohen Aufschlägen.
Dasselbe gilt für eine Lebensversicherung (z. B. zur Darlehensabsicherung bei Hausbau).
Beamtenanwärter können nicht mehr verbeamtet werden.
Bei Sorgerechtsangelegenheiten kann eine psychiatrische Diagnose beim Jugendamt oder Familiengericht dramatische Wirkung haben.
Arbeitnehmer in sicherheitsrelevanten Jobs (Polizisten, Ärzte, Piloten, Fluglotsen etc.) werden nicht selten sofort aus ihrem bisherigen Bereich suspendiert.
Psychologie- oder Medizinstudenten, die mal wegen einer Krise eine Erstsprechstunde aufsuchen, bekommen ggf. später keine Kassenzulassung wegen der Psychodiagnose.
Versicherungen zahlen nicht, wenn eine einzige Erstsprechstunde vielleicht vor vielen Jahren war und vergessen wurde, sie im Antrag anzugeben.
Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse macht eine Diagnosestellung erforderlich. Eine jemals an Kostenträger gemeldete Diagnose bleibt in der Regel für immer gespeichert!


Da ich als freie Therapeutin tätig bin, erfolgt meine Honorarabrechnung direkt mit Ihnen nach jeder Sitzung.
Ich unterliege nach § 203 Absatz 1 Satz 1 Strafgesetzbuch der Schweigepflicht. Es werden von mir keinerlei Daten an Versicherungsträger oder sonstige Dritte weitergegeben.

Übrigens: Therapiekosten können in der Einkommensteuererklärung nach § 33 Einkommensteuergesetz als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Ggf. ist eine amtsärztliche Bescheinigung erforderlich. Bitte sprechen Sie mich zu den Voraussetzungen an.