Preise Auf dieser Seite erfahren Sie mein Honorar und weitere Informationen zu entstehenden Kosten.
psychologische Beratung oder Psychotherapie
jede weitere vollendete Viertelstunde


Psychowellness

Jin ShinJyutsu - Entspannung

AutogenesTraining mit Phantasiereise
Gruppenpreise bitte erfragen

Meditation/Innenweltreisen
Gruppenpreise bitte erfragen


Paarwandern

Seminargebühr Wochenendkurs
Unterkunft und Verpflegung je nach Wahl
Erlebnistag

Fastenwandern

Seminargebühr Heilfasten incl. Verpflegung
6 Übernachtungen im EZ mit Du/WC
Für Seminarteilnehmer, die nicht im Hotel untergebracht sind,
erhebt die Bayerwald-Akademie eine Wochenpauschale von 45€

60 Min.





45 Min.

40 Min.


45 Min.





pro Person

pro Person
35,00 €
9,00 €




29,00 €

20,00 €


25,00 €





78,00 €

49,00 €



245,00 €
180,00 €
Gerne erstelle ich für Sie Geschenkgutscheine zu den Seminaren oder Entspannungsterminen.



Wichtige Informationen

Die Kosten für ganzheitliche Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden im Allgemeinen von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen.

Die privaten Krankenkassen bzw. Zusatzkrankenversicherungen übernehmen, je nach Vertragsgestaltung, eventuell die Kosten einer Therapie. Voraussetzung ist auch hier das Vorliegen einer Krankheit. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. reichen
Sie dort meine Rechnung ein.

Bitte beachten Sie, dass dies nicht immer von Vorteil ist.
Sollten Sie sich für den Staatsdienst bewerben wollen oder sind Sie noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet können sich für Sie aufgrund dieser gespeicherten Informationen erhebliche Nachteile ergeben.
Im Falle eines späteren Abschlusses einer Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherung (zum Beispiel als Absicherung eines Darlehens für den Hausbau oder die Praxiseröffnung) müssen Sie mit erheblich höheren Beiträgen rechnen bzw. der Abschluss kann durch das Versicherungsunternehmen abgelehnt werden.

Da ich als freie Therapeutin tätig bin, erfolgt meine Honorarabrechnung direkt mit Ihnen nach jeder Sitzung.
Ich unterliege nach § 203 Absatz 1 Satz 1 Strafgesetzbuch der Schweigepflicht. Es werden von mir keinerlei Daten an Versicherungsträger oder sonstige Dritte weitergegeben.

Übrigens: Therapiekosten können in der Einkommensteuererklärung nach § 33 Einkommensteuergesetz als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Fastenwandern 2012